Ist bezahlter Content realistisch?

Zurzeit ist die Bereitschaft für Webinhalte zu zahlen sehr gering. Dies wird sich auch nicht ändern, wenn es weiter ähnlich gute Angebote umsonst gibt.

Laut Pew sind die Marktforschungsergebnisse zum Thema Paid Content nicht optimal. So würden 82 Prozent in der durchgeführten Umfrage zu einem ähnlichen Portal wechseln, sollte ihre derzeitige Webseite Gebühren verlangen. 19 Prozent der Befragten, wären nicht abgeneigt für qualitativ hochwertige Beiträge Geld zu bezahlen oder tun es bereits.

Indes bevorzugen 54 Prozent derjenigen, die sich generell Nutzungsgebühren vorstellen können, jedoch lieber als Pauschalangebot, das regelmäßig beglichen wird. 24 Prozent hingegen würden eine einzelne Zahlung für jede Inanspruchnahme der Inhalte vorziehen. Ein Hauptgrund für dieses Ergebnis dürfte der Wunsch nach Übersicht sein, die das Prinzip der regelmäßigen Zahlung unterstützt. Neben der Paid-Content Umfrage befasste sich Pew auch noch mit der Akzeptanz von Online-Werbung. Hierbei wurde deutlich, dass 81 Prozent die Online-Werbung als nicht störend an. Jedoch wurde gleichzeitig bekannt, dass sich 77 Prozent gar nicht mit der Werbung beschäftigen. Dabei würden 42 Prozent die Werbeflächen niemals anklicken und 35 Prozent nur eher selten.



Google Apps Migration for Microsoft Exchange

Ab sofort erhält der Nutzer, der seine E-Mails nicht auf dem Microsoft Exchange Server hosten will die Möglichkeit, seine Daten direkt in den Google-Anwendungen abzurufen.

Dies wurde von Google auf dem firmeneigenen Blog publiziert. So kopiert die Software „Google Apps Migration for Microsoft Exchange“ E-Mails, Kalender- und Kontaktdaten von den Exchange-Servern zum Google-Mail Dienst. Dabei wird laut Google auch die Ordnerstruktur übernommen, sodass man problemlos in Google weiterarbeiten kann.

„Wir müssen unseren Kunden helfen, in die Cloud umzuziehen“, sagte Chris Vander Mey, Google Produktmanager.

„Google App Sync for Microsoft Outlook“ wurde bereits im vergangenen Jahr vorgestellt. Diese ermöglicht es dem Nutzer von Office, Google-Mail, den Kalender und die Kontakte einzubinden, insgesamt nutzen derzeit laut eigenen Angaben etwa 25 Millionen Privatnutzer und rund zwei Millionen Unternehmen die Google Apps.

Der Vorteil an den Google Apps ist zum einen der günstigere Preis. Zwar bietet Microsoft auch Cloud-Dienste an, jedoch kosten diesen die Unternehmen 120 Dollar pro Jahr, Google Apps hingegen nur 50 Dollar.



Facebook vor Google

Google wurde von Facebook überholt, wenn man von der Anzahl der Visits in den USA ausgeht, dies meldete der Analysedienst Hitwise.

Experian Hitwise analysierte so vergangene Woche mehr US-Besucher auf Facebook als auf Google. Dies gelang Facebook erstmals in der Wochenauswertung und ist somit ein weiteres Zeichen für das stetige Wachstum vom größten sozialen Netzwerk der Welt.

So wuchs der Marktanteil von Aufrufen der Seite von Facebook im Vergleich zu 2009 um 185 Prozent, Google konnte hingegen nur 9 Prozent zum Vorjahr zulegen.

Ein gemeinsamer Marktanteil von 14 Prozent in den USA spricht für den Erfolg beider Seiten. Dabei fielen in der vergangenen Woche 7,07 Prozent auf Facebook und Google landete knapp dahinter mit 7,03 Prozent.



Google präsentiert über 30.000 Applikation für Android

Die Anzahl der Applikationen für das Handy-Betriebssystem Android wächst stetig weiter, derzeit meldet Google über 30.000 Anwendungen.

Die Größe des Android-Marketplace und die Stellung im Markt werden derzeit noch nicht offiziell genannt, sollte man jedoch den Informationen von MobileCrunch glauben stimmt die oben genannte Zahl. Zu Beginn, zum Start März vergangenen Jahres waren es erst 50 Applikationen, die Google den Partner mit Android-Betriebssystem zur Verfügung gestellt hat. Momentan besitzt der Marketplace über 25 Kategorien, zwischen denen gewählt werden kann.

Beim Mobile World Congress Ende Februar erwähnte Google-CEO Eric Schmidt bereits davon, dass täglich mehr als 60.000 Handys mit Android-Betriebssystem verkauft würden. Das fördert die bereits gute Position im Markt und somit wird die Plattform immer gefährlicher für die etablierten Anbieter wie, RIM, Nokia und Apple.



Alte Preisangaben können Teuer werden

Die Angaben der Preissuchmaschinen müssen stets aktuell sein, ansonsten kann die falsche Angabe zur Anklage führen. Ab sofort können Online-Händler, die über Preissuchmaschinen verkaufen, wegen Irreführung belangt werden, wenn eine Preiserhöhung verspätet in der Preissuchmaschine angezeigt wird.

Bereits vor 4 Jahren hatte eine Kaufinteressentin für eine Espressomaschine 587 Euro statt 550 Euro bezahlt, weil sie über eine Preissuchmaschine einen veralteten Preis anzeigt bekommen hat. Das günstigere Angebot war bis dato das günstige der 50 Mitbewerber und somit besonders attraktiv für den Käufer. Die Kundin kaufte diese, ohne zu wissen, dass der Preis satte 37 Euro teurer war und mit diesem Preis nur noch im Mittelfeld der Angebote lag. Zwar hatte der zuständige Händler die Preisänderung rechtzeitig mitgeteilt, die Preissuchmaschine jedoch reagierte nicht und lies die alten Preis veröffentlich. Die Kundin fühlte sich betrogen und reichte Klage ein. Nach einer ersten Abweisung der Klage wurde der Anbieter vom Landgericht Berlin antragsgemäß verurteilt, der Beklagte zog in Revision vor den Bundesgerichtshof.

Der Bundesgerichtshof jedoch bestätigte das Berliner Urteil und stellte darüber hinaus verstärkte Anforderungen an die Preissuchmaschinen-Betreiber sowie die anbietenden Händler. Der im Normalfall durchschnittlich informierte Kunde erwarte absolute Aktualität der Angaben und ein kurzer Hinweis wie „Alle Angaben ohne Gewähr“ reiche nicht aus, um die Abweichung zu rechtfertigen. So fordert der Gerichtshof nun, dass es zumutbar sei die Preise erst dann zu ändern, wenn sie bereits in den Preissuchmaschinen ausgeschrieben werden. Alles andere sei unberechtigte Vorteilsnahme durch falsche Plätze im Gesamtranking.



Twitter startet neuen Dienst

Die neue Schnittstelle @anywhere wurde heute von Twitter angekündigt. Diese soll in Zukunft den Microbloggingdienst in andere Webseiten integrieren.

Im Grundgedanken ähnelt @anywhere sehr dem Prinzip von Facebook Connect. So ist es künftig möglich über einen Button einem anderen Twitter-Account zu folgen. Damit soll Twitter bald überall im Web erreichbar und anzutreffen sein.

Eine große Innovation ist der Dienst aber dennoch nicht. Letztlich bietet er nur eine vereinfachte Möglichkeit Twitter-Nutzern zu folgen, ohne dazu die Twitter Seite aufrufen zu müssen. Hierzu müssen die Webseitenbetreiber nur einen kurzen Zeilenabschnitt (Javascript) in ihre Seite einbinden, dies macht die Nutzung von @anywhere sehr einfach und problemlos.

Ein konkretes Release-Date wollte Twitter noch nicht nennen, aber einige Partner haben sich bereits dazu bekannt diesen Dienst von Anfang an zu unterstützen. Darunter zu finden sind: AdAge, Bing, Citysearch, eBay, Amazon, Salesforce.com, Yahoo und Youtube (uvm.).

Nebenbei unterstrich Twitter-Chef Evan Williams nochmals, dass in den nächsten zwei Jahren kein Verkauf des Unternehmens geplant sei. Ebenfalls sieht man von einer Fusionierung mit anderen Firmen ab.



Facebook geht gegen Sexualstraftäter vor

Das weltweit größte soziale Netzwerk Facebook hat bei der britischen Regierung die Zugriffsrechte zu den Daten von Sexualstraftätern verlangt, um diese auf der Plattform zu lokalisieren und zu entfernen.

“Wenn wir die Daten von den Behörden bekommen, verpflichten wir uns, bei uns registrierte Straftäter innerhalb von Tagen aus Facebook zu entfernen”, sagte eine Sprecherin des Netzwerks gegenüber newmediaage.

Der Hintergrund für die Maßnahmen von Facebook berufen sich auf folgenden Fall: Ein 33-jähriger Sexualstraftäter hatte sich in dem sozialen Netzwerk angemeldet. Er hatte ein Profil mit dem Foto eines Jugendlichen angelegt. Über längere Zeit überredete er eine 17-jährige, sich von seinem Vater abholen zu lassen. Der Vater war er selbst und fuhr mit ihr auf einen Rastplatz, wo er sie vergewaltigte und ermordete.

Solche Fälle sollen in Zukunft vermieden werden, und so möchte das soziale Netzwerk Menschen mit solchen Absichten filtern. Dafür müsste Facebook seine Nutzer jedoch dazu zwingen, sich mit ihrem realen Namen anzumelden, was dem Wunsch nach Privatsphäre vieler unbescholtener User widerspricht und somit einen weiteren Konflikt auslöst. Es bleibt abzuwarten was Facebook am Ende wirklich umsetzt, und wie sie es umsetzen.