eBay ist es erlaubt Händler zu sperren

Per fristgerechter Kündigung darf eBay Händler von seiner Plattform ausschließen, vorausgesetzt diese halten die Vorgaben nicht ein.

Im konkreten Fall war vom Mitgliedskonto eines Computershops mehrfach bei Auktionen für Waren geboten worden, die von einem anderen Konto desselben Computershops aus eingestellt worden waren. Wenn sich kein dritter Käufer fand und der Anbieter auf seinem höchsten Gebot sitzen blieb, sei der Verkauf rückabgewickelt worden, um die anfallenden Gebühren zu sparen. Nach Informationen der Financial Times Deutschland hatten die zuständigen Gerichte in Brandenburg bisher in mehreren Fällen zugunsten eBays entschieden, wenn sich gekündigte Händler gegen die Vertragsbeendigung gerichtlich wehren wollten.

Der bereits in erster Instanz gescheiterte Kläger wurde mit der Begründung abgewiesen, dass die Beeinflussung eines Auktionsergebnisses gegen die Regeln von eBay verstoße und damit die Vertragsbeendung durch das Onlineauktionshaus rechtfertige. (skr)

via: InternetWorldBusiness