EU: Einheitliche Verbraucherrechte

Der EU-Ministerrat hat eine neue Regelung bezüglich europaweiter Verbraucherrechte beim Fernhandel verabschiedet. Diese bringt jedoch nicht nur Vorteile für deutsche Konsumenten.

Mit den verabschiedeten Direktiven möchte der EU-Ministerrat die Verbraucherrechte im europäischen Fernhandel verbessern und möchte gleichermaßen den grenzüberschreitenden Handel davon profitieren lassen. Eine der Neuerungen ist eine allgemein geltende verlängerte Rückgabefrist, die von einer Woche auf 14 Tage verlängert wurde. (Dies bedeutet keine Neuerung für Deutschland, hier gilt dieses Recht schon seit einigen Jahren) Neueingeführt ist eine Bagatellgrenze von 50 Euro, unter der eine Rückgabe nicht länger vorgesehen ist. Verweist der Händler nicht explizit auf die Rückgabefrist hin, verlängert sich diese ab sofort automatisch auf 12 Monate. Von der Rückgabe ausgeschlossene Artikel sind wie gewohnt digitale Waren (Software, Musik,..) sowie Produkte, die nach individuellen Wünschen angefertigt wurden. Eine relevante Neuerung für die Deutschen ist, dass Artikel die nach maximal 30 Tagen nicht zugestellt wurden, nicht mehr vom Käufer entgegengenommen werden müssen. Allerdings ziehen die Deutschen auch einen Nachteil aus den Neuerungen: Nun dürfen die Deutschen, ab einem Warenwert der über 40 Euro liegt, die Rücksendekosten tragen. Auch der Geltungsbereich hat sich erweitert, diese Regelungen gelten nicht nur für den „klassischen“ Einkauf in Online-Shops, sondern auch für Online-Auktionen von gewerblichen Anbietern.