Facebook plant weiteres Vorgehen gegen StudiVZ
Facebook möchte sich nicht mit der Ablehnung des Kölner Landgerichts zufrieden geben. Das Social Network hatte dem deutschen Konkurrenten „unlautere Nachahmung“ vorgeworfen.
Das Gericht begründete die Ablehnung der Klage damit, dass trotz einer Ähnlichkeit der Websites keine “Herkunftstäuschung” vorliege (Aktenzeichen: 33 O 374/08). StudiVZ versuche nicht, Usern vorzuspielen, sie befänden sich bei der Konkurrenz. Ein wichtiger Faktor sei, dass beim Start des deutschen Netzwerks im November 2005 Facebook hierzulande gar nicht bekannt gewesen sei. Erst mit seiner deutschen Version, die im März vergangenen Jahres online ging, richte sich der Dienst explizit auch an Nutzer in Deutschland.
Facebook zeigte sich enttäuscht:
“Wir evaluieren nächste Optionen und Rechtsmittel, einschließlich einer Berufung”,
teilte das Unternehmen mit. Facebook hatte StudiVZ vorgeworfen, seinen Quellcode sowie das grundsätzliche Design kopiert zu haben.
“Wir setzen unsere Maßnahmen dagegen vor deutschen Gerichten fort, wenn angebracht, und vor dem US-Bundesgericht, wo unsere Maßnahmen andauern. Wir sind zuversichtlich, dass eine gerichtliche Entscheidung, die generell ein systematisches unerlaubtes Kopieren von Technologie, Website und Code eines anderen Innovatoren erlaubt, nicht haltbar sein wird – in Deutschland, in Europa und in den USA.”
(tga)