Facebook schützt sich Namen „Face“ in den USA

Das soziale Online-Netzwerk Facebook setzt einen gültigen Schutzantrag für das Wort „Face“ in den USA durch. Gültig ist der Schutzantrag für Angebote wie „Telekommunikationsdienstleistungen“, „Online-Chatrooms“ und „elektronische Foren“.

Der 2005 gestellte Markenantrag hat damit die Phase überstanden, in der Einwände gegen das Vorhaben gestellt werden können. Im Gegenzug muss Facebook eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass das Unternehmen die Marke für Produkte verwenden möchte.