Frei Meinungsäußerung in Internetforen

Das Oberlandesgerichts Koblenz beschäftigte sich jüngst mit einem Rechtsstreit in dem es über die Äußerung negativer Unternehmenskritik in einem Internetforum ging.

In seinem Urteil äußerte das OLG, dass freie Meinungsäußerung in Foren auch dann noch erlaubt, wenn sie polemisch und überspitzt geäußert wird. Dabei sei wichtig, dass Unternehmen bzw. die Personen nicht grundlos angegriffen werden dürften, es müsse ein konkreter Sachverhalt vorliegen.
In dem Fall der dem OLG vorlag hatte ein Forenmitglied ein Unternehmen bzw. dessen Mitarbeiter mehrfach als Betrüger bezeichnet, außerdem hätte der Beitragsverfasser behauptet, das entsprechende Unternehmen würde nicht existieren. Die betroffene GmbH verlangte daraufhin vom Forenbetreiber die Beiträge sofort zu löschen.

Nach dem aktuellen Urteil des Gerichtes muss der Forenbetreiber in diesem speziellen Fall trotz seiner Kenntnisnahme den Beitrag nicht löschen – es sei kein Unterlassungsanspruch auf Grund rechtswidriger Inhalte zu erkennen. Die Aussage des Verfassers, dass es das Unternehmen nicht gebe, sei keine unwahre Tatsachenbehauptung , da diese im Gesamtzusammenhang eindeutig auf eine vollkommen subjektive Meinungsäußerung schließen ließe.

Das Gericht stellte zudem fest, dass Unternehmen auch Kritik hinnehmen müssten, wenn diese überspitzt und polemisch geäußert wird, da ansonsten “die Gefahr einer Lähmung oder Verengung Meinungsbildungsprozesses” entstehe.

via: Golem