Maßgeschneiderte Werbung kommt bei Nutzern nicht an
Behavioral Targeting findet in der Werbebranche immer mehr Popularität. Allerdings sollten sich Werbetreibende darüber im Klaren sein, dass die Konsumenten dieser Methode eher kritisch gegenüber stehen.
Dies geht aus einem aktuellen Bericht des US-Marktforschungsunternehmens eMarketer hervor, der diese spezielle Form der digitalen Werbung in Bezug auf ihre Akzeptanz beim Nutzer hin untersucht hat. Demnach sind sich rund 70 Prozent der US-Internetuser darüber bewusst, dass ihre Webaktivitäten von einem Dritten für Werbezwecke mitprotokolliert werden könnten. Aber nur 23 Prozent davon haben kein Problem mit einer derartigen Vorgehensweise. Der Rest steht dieser Praxis eher ablehnend gegenüber und lässt sich auch durch die Versicherung nicht überzeugen, dass die aufgezeichneten persönlichen Daten nicht weitergegeben werden würden.
“Prinzipiell wollen Konsumenten zwar Werbung, die auf ihre persönlichen Bedürfnisse und Interessen zugeschnitten ist. Was die hierfür notwenige Erhebungsmethode betrifft, sind sie aber überaus kritisch”,
heißt es im eMarketer-Bericht. Um die Strategie des Behavioural Targeting dennoch sinnvoll einsetzen zu können, müssten Werbetreibende schon vorab sicherstellen, dass die Konsumenten über das “Kleingedruckte” dieser speziellen Form der maßgeschneiderten Werbung Bescheid wissen. Zudem sollte dabei ein Opt-In-Ansatz gewählt werden, der es Nutzern erlaubt, selbst über die Teilnahme an einem derartigen Verfahren zu entscheiden.
“Ein möglicher Weg, um Konsumenten zu der Annahme von Behavioural-Targeting-Methoden zu bringen, ist, sie vorab nach ihrer persönlichen Einwilligung zu fragen”,
stellt der Bericht fest. Gleichzeitig müssten User auch stärker über die Vorteile dieser Werbestrategie aufgeklärt werden.
“Im Grunde sind derartige Ansätze heute nichts Neues mehr”,
meint Volker Nickel vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft und verweist auf die Auswertung von Nutzerdaten bei einzelnen Suchmaschinenanbietern. Wichtig sei in diesem Zusammenhang vor allem die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
“In Deutschland lässt das Bundesdatenschutzgesetz beispielsweise die Herausgabe individueller Nutzerprofile an Dritte nicht zu”,
stellt Nickel fest. Dass derartige Systeme für Werbetreibende zunehmend relevanter werden, sei kein Geheimnis.
“Durch solche Ansätze können Werbetreibende die bisher öfter vorgekommene, für sie unangenehm kostspielige Fehlstreuung ihrer Werbebotschaften einschränken”,
erklärt Nickel.
via: eCommerce Magazin