MeinProf.de setzt sich gegen klagenden Professor durch
Unterlassungserklärungen auf etwaige unzulässige Äußerungen in Foren sind nicht zulässig. Dies wurde nun in zweiter Instanz bestätigt.
Auf der Plattform MeinProf.de auf der Lehrveranstaltungen von Hochschullehrern bewertet und kommentiert werden können, waren beleidigende Äußerungen über einen Professor veröffentlicht wurden. Die Betreiber löschten diese Äußerungen sofort nach Kenntnis von der Plattform. Der betroffene Professor forderte indessen eine Unterlassungserklärung in der für jede weitere unzulässige Äußerungen 3000 Euro zu zahlen gewesen wären. Dies lehnten die Betreiber von MeinProf.de mit dem Hinweis ab, durch die Löschung der Einträge ab Kenntnisnahme ihre rechtlichen Pflichten erfüllt zu haben.
Nun wurde in zweiter Instanz durch das Landgericht Berlin den Betreibern von MeinProf.de Recht eingeräumt. Mit der Begründung, dass sich Hochschullehrer aufgrund ihrer öffentlichen Position auch Kritik stellen müssten, könne eine pauschale Unterlassungserklärung nicht angewandt werden, um vorab kritische Kommentare zu unterbinden. Außerdem könne dem betreiber keine Vorabprüfung zugemutet werden.
via: Golem