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Amazon führt Buchankauf-Service ein

Mit „Trade-In“ bietet der Online-Versandhändler seinen Kunden nun die Möglichkeit, gebrauchte Bücher gegen Gutschriften einzutauschen.

Vor dem Tausch ermittelt der Kunde den Wert des Buches online. Dabei orientiert sich die Höhe der Gutschrift an dem momentanen Neupreis und dem Kundeninteresse.  Anschließend wird das Werk kostenfrei per DHL versendet. Entspricht der Zustand Amazons Erwartungen, wird die Gutschrift auf das entsprechende Kundenkonto verbucht.

Ob sich Amazon in diesem abgegrasten Geschäftsfeld überhaupt behaupten kann, bleibt abzuwarten. Denn etablierte Händler wie Rebuy oder Momox können laut Spiegel Online eine höhere Summe für bestimmte Bücher bieten.



App-Store von Amazon für Kindle angekündigt

Amazon fordert Entwickler dazu auf, Inhalte und Anwendungen für das digitale Lesegerät Kindle zu entwickeln und hochzuladen. Der Onlinehändler möchte noch im Laufe des Jahres den Kindle Store Online schalten.

„Wir haben in den vergangen zwei Jahren von vielen Softwareprogrammieren gehört, dass sie gerne für den Kindle entwickeln würden. Wir lassen uns gerne von den Ideen überraschen.“, sagt Kindle-Vizepräsident Ian Freed.

Es seien Spiele und diverse Tools wie zum Beispiel eine Restaurantbewertung geplant und ab Februar könnten die teilnehmenden Entwickler sich den Kindle Development Kit herunterladen. Dieses enthält einen Beispielcode, Dokumentationen und ein Simulationsprogramm, auf dem die Entwickler die entwickelte Software auf verschiedenen Modellen des Lesegeräts testen können.

Grund für den Wunsch der Store-Umsetzung könnte die wachsende Nachfrage sein, am 25. Dezember hatte Amazon.com erstmals mehr digitale Texte verkauft als gedruckte Bücher.



Kostenloses Kompendium zum Thema Internetrecht

Prof. Dr. Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) an der Universität Münster hat ein 580-seitiges Kompendium zum Thema Internetrecht veröffentlicht.

Das Buch soll vor allem eine Übersicht zu aktuellen Themen des Internetrechts zu liefern und die Komplexität der Thematik einfach veranschaulichen. Die Kapitel reichen über den Erwerb von Domains und dem Immaterialgüterrecht, über werberechtliche Fragen im Online-Marketing und Vertragsschlüsse mit Kunden bis hin zu Datenschutzrecht, Haftung von Online-Diensten, internationalen Aspekten des Internetrechts und dem Internetstrafrecht.

Im Kapitel Online-Marketing wird in kollisionsrechtliche Fragen und anwendbare Regelungen unterschieden. Die Regelungen enthalten unter anderem Unterpunkte zum Telemediengesetz (TMG), zu Online-Auktionen, zu kommerziellen Versendung von eMails, zu Links und Meta-Tags.

pdficon_large.gif Das Kompendium steht kostenlos als Download bereit, man bittet lediglich um eine „kleine Spende für die  Kaffeekasse des Institutes“.



Brockhaus ab Mitte April nur noch online

Der Brockhaus-Verlag will mit einer Internet-Offensive seiner aktuellen Durststrecke bei den klassischen Nachschlagewerken begegnen. “Die 21. Auflage der Brockhaus Enzyklopädie war voraussichtlich die letzte” - so ein Verlagssprecher.

Mit einer Internet-Offensive und Stellenabbau will der Brockhaus-Verlag den Millionenverlusten bei den klassischen Nachschlagewerken entgegenwirken. Mitte April will der Brockhaus-Verlag mit einem kostenlosen Lexikon-Portal online gehen. „’Brockhaus online’ liefert relevante und geprüfte Informationen aus allen Wissensgebieten“, heißt es in der Mitteilung. Die Brockhaus-Redaktion in Leipzig sei bereits im vergangenen Jahr in eine reine Online-Redaktion umgewandelt worden. Chefredakteurin von „Brockhaus online“ sei Sigrun Albert. Das neue Angebot soll mit Werbung finanziert werden. Für diesen Herbst plant der Verlag zudem ein werbefreies und kostenloses Online-Angebot für Schulen.

„Die Marktanalysen zeigen eindeutig, dass die Kunden künftig Sachinformationen in erster Linie online nachschlagen werden“, berichtete der Sprecher. „Die 21. Auflage der „Brockhaus Enzyklopädie“ war voraussichtlich die letzte - ab jetzt findet alles online statt.“ In dem Internet-Angebot sollen neben den erweiterten Inhalten der „Brockhaus Enzyklopädie“ auch zahlreiche weitere Lexika des Verlags abrufbar sein.

via: Handelsblatt