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Apple Manager wird wegen Bestechung festgenommen

1 Millionen US-Dollar Schmiergeld nahm ein Manager von Apple von verschiedenen asiatischen Firmen entgegen.

Paul Shin D. versorgte Lieferanten von iPod und iPhone Zubehör mit Informationen  über zukünftige Apple-Produkte und kassierte so über einige Jahre mehr als 1 Millionen US-Dollar.

Die hauptsächlich asiatischen Firmen konnten sich durch die vorab gewonnen Informationen Wettbewerbsvorteile verschaffen und sollen sogar Vorteile bei Verhandlungen mit Apple gehabt haben.

Nun wurde D. festgenommen, wegen Bestechung angeklagt und zusätzlich hat Apple ihn zivilrechtlich verklagt. Das Schmiergeld soll sich D. mit Andrew A. aus Singapur geteilt haben.

Die Informationen sollen an verschiedenen Asiatische Länder gegangen sein, unter anderem Singapur, Südkorea und Taiwan. Es sind bis jetzt allerdings noch keine näheren Informationen über die Firmen bekannt.



Apple verklagt erneut HTC

Die Erfinder des iPhonen haben erneut Klage gegen den Rivalen HTC eingereicht. Laut der Anklage soll HTC gegen vier Apple-Patente verstoßen.

US-Medien zur Folge, handelt es sich bei den Verstößen um den typischen Fingerstreich, um das Touchscreen zu entsperren, hier nutzt HTC ein ähnliches Prinzip. Neben diesem Vorwurf, behauptet Apple, der Konkurrent habe ähnliche Ansätze zur Energie-Verwaltung und der „Echtzeit-Anpassung des Displays“ bei wechselnden Lichteinfällen verwendet.

Bereits vor drei Monaten klagte Apple gegen HTC. Damals handelte es sich um 20 angebliche Verstöße.



Patentstreit zwischen Microsoft und Salesforce.com

Der Software-Konzern Microsoft klagt gegen den CRM-Betreiber Salesforce.com. Die CRM-Lösung soll diverse Patente von Microsoft verletzen.

Microsoft nennt neun Patente, die die CRM-Produkte von Salesforce.com verletzen sollen. Die Klage wird seitens Horacio Gutierrez, verantwortlicher für Microsofts Lizengeschäft, wie folgt gerechtfertigt: Der Softwareriese Microsoft sei ein führendes und innovatives Unternehmen, das über Jahrzehnte mehrere Milliarden US-Dollar in die Weiterentwicklung diverse Software investiert habe. Der Schutz der eigenen Kunden sowie der Partner und Aktionäre müsse gewährleistet bleiben. Deswegen könne man nicht hinnehmen, dass andere Unternehmen diese Rechte verletzen.

Microsoft steht mit seinem eigenen CRM-Produkt Dynamics in direkter Konkurrenz mit Salesforce.com



Polizei beschlagnahmt Computer von Gizmodo-Redakteur

Mithilfe eines Durchsuchungsbefehls konnte die Polizei vier Computer, zwei Server, ein iPhone und ein iPad konfiszieren. Grund hierfür durften die jüngsten Enthüllungen des neuen iPhone-Modells sein.

Der Technik-Blog hatte 5000 US-Dollar an den „Finder“ des iPhone-Prototypen gezahlt.  Die Behörden wollen durch die Beschlagnahmung dem Dieb auf die Spuren kommen und herausfinden, wer sich hinter dem illegalen Verkauf verbirgt. Es wurde bereits Protest eingelegt gegen die Durchsuchung und Beschlagnahme. Laut dem Technik-Blog seien diese Aktionen nicht mit dem Presserecht vereinbar.



Alte Preisangaben können Teuer werden

Die Angaben der Preissuchmaschinen müssen stets aktuell sein, ansonsten kann die falsche Angabe zur Anklage führen. Ab sofort können Online-Händler, die über Preissuchmaschinen verkaufen, wegen Irreführung belangt werden, wenn eine Preiserhöhung verspätet in der Preissuchmaschine angezeigt wird.

Bereits vor 4 Jahren hatte eine Kaufinteressentin für eine Espressomaschine 587 Euro statt 550 Euro bezahlt, weil sie über eine Preissuchmaschine einen veralteten Preis anzeigt bekommen hat. Das günstigere Angebot war bis dato das günstige der 50 Mitbewerber und somit besonders attraktiv für den Käufer. Die Kundin kaufte diese, ohne zu wissen, dass der Preis satte 37 Euro teurer war und mit diesem Preis nur noch im Mittelfeld der Angebote lag. Zwar hatte der zuständige Händler die Preisänderung rechtzeitig mitgeteilt, die Preissuchmaschine jedoch reagierte nicht und lies die alten Preis veröffentlich. Die Kundin fühlte sich betrogen und reichte Klage ein. Nach einer ersten Abweisung der Klage wurde der Anbieter vom Landgericht Berlin antragsgemäß verurteilt, der Beklagte zog in Revision vor den Bundesgerichtshof.

Der Bundesgerichtshof jedoch bestätigte das Berliner Urteil und stellte darüber hinaus verstärkte Anforderungen an die Preissuchmaschinen-Betreiber sowie die anbietenden Händler. Der im Normalfall durchschnittlich informierte Kunde erwarte absolute Aktualität der Angaben und ein kurzer Hinweis wie „Alle Angaben ohne Gewähr“ reiche nicht aus, um die Abweichung zu rechtfertigen. So fordert der Gerichtshof nun, dass es zumutbar sei die Preise erst dann zu ändern, wenn sie bereits in den Preissuchmaschinen ausgeschrieben werden. Alles andere sei unberechtigte Vorteilsnahme durch falsche Plätze im Gesamtranking.



Facebook geht gegen Sexualstraftäter vor

Das weltweit größte soziale Netzwerk Facebook hat bei der britischen Regierung die Zugriffsrechte zu den Daten von Sexualstraftätern verlangt, um diese auf der Plattform zu lokalisieren und zu entfernen.

“Wenn wir die Daten von den Behörden bekommen, verpflichten wir uns, bei uns registrierte Straftäter innerhalb von Tagen aus Facebook zu entfernen”, sagte eine Sprecherin des Netzwerks gegenüber newmediaage.

Der Hintergrund für die Maßnahmen von Facebook berufen sich auf folgenden Fall: Ein 33-jähriger Sexualstraftäter hatte sich in dem sozialen Netzwerk angemeldet. Er hatte ein Profil mit dem Foto eines Jugendlichen angelegt. Über längere Zeit überredete er eine 17-jährige, sich von seinem Vater abholen zu lassen. Der Vater war er selbst und fuhr mit ihr auf einen Rastplatz, wo er sie vergewaltigte und ermordete.

Solche Fälle sollen in Zukunft vermieden werden, und so möchte das soziale Netzwerk Menschen mit solchen Absichten filtern. Dafür müsste Facebook seine Nutzer jedoch dazu zwingen, sich mit ihrem realen Namen anzumelden, was dem Wunsch nach Privatsphäre vieler unbescholtener User widerspricht und somit einen weiteren Konflikt auslöst. Es bleibt abzuwarten was Facebook am Ende wirklich umsetzt, und wie sie es umsetzen.



Schwarze Schafe unter den Online-Händlern

Wo Licht ist, da ist auch Schatten – der Boom von digitalen Verkaufsportalen bringt insbesondere in der Unterhaltungselektronik schwarze Schafe mit sich.

Diese Erkenntnis steht natürlich in direktem Zusammenhang mit der Tatsache, dass die Unterhaltungselektronik eine der beliebtesten Warengruppen der Europäer ist. Die EU-Kommission stellte in einer Untersuchung fest, dass viele Anbieter im Netz gegen geltende Verbraucherschutzbestimmungen verstoßen. So wurde bei mehr als der Hälfte der untersuchten Internetpräsenzen Unstimmigkeiten im Bezug auf Kundenrechte festgestellt. Allein in Deutschland ergaben sich bei 21 von 29 Online-Shopping-Portalen Verstöße in Sachen Preisangaben, Informationen zu Verbraucherrechten oder Identifikation des Händlers.

Die EU-Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva empört sich über die Methoden einiger Anbieter. Der Studie zufolge zögen mehr als die Hälfte der Händler die europäischen Käufer regelrecht über den Tisch, wetterte sie in Richtung Angebotsseite. Die Vielzahl von Beschwerden, die bei den Europäischen Verbraucherzentren eingingen, ließ ebenfalls darauf schließen, dass es verheerende Missstände gebe. Kuvena spricht sich deshalb für eine gesamteuropäische Lösung aus – die EU-Bürger hätten es verdient, dass sich das Bild schnell zum Besseren wende. 55 Prozent der Händler verstoßen gegen Verbraucherschutzrichtlinien, deshalb werden die nächsten Schritte der Durchsetzung bestehenden Rechts gewidmet sein. Die nationalen Behörden werden die entsprechenden Anbieter zur Umgestaltung ihrer Webseiten auffordern und von allen eine Begründung der bisherigen Praktiken verlangen.

via: Ecin